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Tauftermine 2024

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Am Youtube Kanal der Katholischen Kirche erscheinen regelmäßig Gottesdienste oder Impulse für Sie. 


Taizégebet 2023

Nächste Termine:

24.03.2024
21.04.2024

Jeweils 19.00 Uhr in der Krypta der St. Ulrichkirche

HERZLICH WILLKOMMEN!


Seelsorge

(Wieder-) Aufnahme in die Kirche

Natürlich geschieht die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe. Diese kann in jedem Lebensalter erfolgen (siehe unter "Taufe" die Hinweise zur Taufe von Schulkindern, bzw. Erwachsenen).

An dieser Stelle einige Hinweise zur Aufnahme von gültig Getauften in die katholische Kirche (Konversion) und zur Wiederaufnahme von aus der Kirche Ausgetretenen. Für beides ist die Kirchengemeinde zuständig, nicht das Standesamt oder Amtsgericht.

1. Die Aufnahme gültig Getaufter in die katholische Kirche (Die Konversion)

Wer in einer anderen christlichen Kirche, z. B. einer evangelischen Landeskirche, gültig getauft wurde und in die katholische Kirche eintreten will, muss zunächst aus seiner bisherigen Kirche austreten. Dafür ist in Deutschland durch die besondere Situation des Kirchensteuer-rechtes tatsächlich das Amtsgericht zuständig.
In der Regel vereinbart er/sie dann ein Erstgespräch mit dem kath. Pfarrer des eigenen Wohnsitzes, d.h. derjenigen Gemeinde, in die man eintreten möchte.
Es geht nun um folgende Fragen:

  • Was ist an Glaubenswissen vorhanden? Wie sieht die derzeitige Glaubenspraxis aus?
  • Wie stark war die Verwurzelung in der bisherigen Kirche?
  • Daraus ergibt sich: Was steht jetzt an? Ein kompletter Glaubenskurs oder - bei christlicher Grundlage - eine Einführung in das spezifisch Katholische?
  • Gibt es eine Gruppe in der Gemeinde, die sich regelmäßig zu Glaubensgesprächen trifft, könnte die Gruppe eine Begleitung für den Konvertiten sein.
  • Oft findet statt eines "Unterrichtes" eine Art "Selbststudium" statt mit dem Lesen eines entsprechenden Glaubensbuches. Hinzu könnten begleitende Gespräche mit einem Hauptamtlichen aus der Kirchengemeinde kommen (Pfarrer, Diakon oder Gemeindereferent/in).

Nach einem Beichtgespräch (auch hier gilt natürlich: freie Wahl des Priesters) erfolgt die feierliche (oder wenn gewünscht auch stille) Aufnahme in die katholische Kirche: durch Spendung der Firmung und volle Teilnahme an der Eucharistie.

2. Die Wiederaufnahme in die katholische Kirche (nach vorherigem Austritt)

Wer sich hierzu entschließt wendet sich direkt an das katholische Pfarramt seines Wohnsitzes und vereinbart einen Ersttermin in der Regel mit seinem Pfarrer.
Ähnlich wie bei dem unter 1. Gesagtem gilt es nun, einen ganz persönlichen Weg der Rück-kehr zu finden. Hier wäre nun zu klären:

  • Wie stark ist die Entfremdung? Wie lange war ich "draußen"?
  • Was möchte ich neu lernen? Oder war das Ganze nur eine Kurzschlusshandlung von nicht sehr langer Dauer?
  • Was sieht die/der Rückkehrende selbst als notwendige Schritte an?

Am Schluss steht auch hier nach dem Akt der Wiederaufnahme der Empfang des Bußsakramentes an. Die Wiederaufnahme, die per Handauflegung durch den vom Bischof hierfür beauftragten Priester erfolgt, kann öffentlich oder privat geschehen.


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