Stellenausschreibungen der Katholischen Kirche Hünfeld
Video-Kanal der Katholischen Kirche Hünfeld
Am Youtube Kanal der Katholischen Kirche erscheinen regelmäßig Gottesdienste oder Impulse für Sie.
Taizégebet 2023
Nächste Termine:
21.04.2024
19.00 Uhr in der Krypta der St. Ulrichkirche
26.05. und 23.06. 19:00 Im Pfarrgarten St. Jakobus Hünfeld oder bei schlechtem Wetter dort in der Kirche
HERZLICH WILLKOMMEN!
Natürlich geschieht die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe. Diese kann in jedem Lebensalter erfolgen (siehe unter "Taufe" die Hinweise zur Taufe von Schulkindern, bzw. Erwachsenen).
An dieser Stelle einige Hinweise zur Aufnahme von gültig Getauften in die katholische Kirche (Konversion) und zur Wiederaufnahme von aus der Kirche Ausgetretenen. Für beides ist die Kirchengemeinde zuständig, nicht das Standesamt oder Amtsgericht.
1. Die Aufnahme gültig Getaufter in die katholische Kirche (Die Konversion)
Wer in einer anderen christlichen Kirche, z. B. einer evangelischen Landeskirche, gültig getauft wurde und in die katholische Kirche eintreten will, muss zunächst aus seiner bisherigen Kirche austreten. Dafür ist in Deutschland durch die besondere Situation des Kirchensteuer-rechtes tatsächlich das Amtsgericht zuständig.
In der Regel vereinbart er/sie dann ein Erstgespräch mit dem kath. Pfarrer des eigenen Wohnsitzes, d.h. derjenigen Gemeinde, in die man eintreten möchte.
Es geht nun um folgende Fragen:
Nach einem Beichtgespräch (auch hier gilt natürlich: freie Wahl des Priesters) erfolgt die feierliche (oder wenn gewünscht auch stille) Aufnahme in die katholische Kirche: durch Spendung der Firmung und volle Teilnahme an der Eucharistie.
2. Die Wiederaufnahme in die katholische Kirche (nach vorherigem Austritt)
Wer sich hierzu entschließt wendet sich direkt an das katholische Pfarramt seines Wohnsitzes und vereinbart einen Ersttermin in der Regel mit seinem Pfarrer.
Ähnlich wie bei dem unter 1. Gesagtem gilt es nun, einen ganz persönlichen Weg der Rück-kehr zu finden. Hier wäre nun zu klären:
Am Schluss steht auch hier nach dem Akt der Wiederaufnahme der Empfang des Bußsakramentes an. Die Wiederaufnahme, die per Handauflegung durch den vom Bischof hierfür beauftragten Priester erfolgt, kann öffentlich oder privat geschehen.
Hier finden Sie aktuelle
Informationen des Bistums Fulda