Aktueller Pfarrbrief

Tauftermine 2024

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Stellenausschreibungen der Katholischen Kirche Hünfeld


Video-Kanal der Katholischen Kirche Hünfeld

Am Youtube Kanal der Katholischen Kirche erscheinen regelmäßig Gottesdienste oder Impulse für Sie. 


Taizégebet 2023

Nächste Termine:

24.03.2024
21.04.2024

Jeweils 19.00 Uhr in der Krypta der St. Ulrichkirche

HERZLICH WILLKOMMEN!


Pastroalverbund St. Benedikt Hünfelder Land

Gemeinsame Position zu Fragen von Beerdigung und Bestattung

1. Vorrang der Erdbestattung
Angefangen von den ersten Christengemeinden bis heute gilt in der Kirche die Erdbestattung als die vorrangige und bevorzugte Form der Bestattung. Sie erfolgte vor allem aus Gründen des Glaubens und nach dem Vorbild der Grablegung Jesu. Die Gemeinde erweist in der Bestattung dem Toten einen Liebesdienst und ehrt seinen, in der Taufe zum Tempel des Heiligen Geistes gewordenen, Leib.
Das seit 1988 geltende kirchliche Gesetzbuch (CIC) sagt: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten" wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen".
2. Trauerfeier in jedem Fall mit dem Leib des/der Toten.
Die Gemeinde versammelt sich, um den Toten zu ehren und sich von ihm zu verabschieden. Deshalb halten wir es für erforderlich, dass bei einer Feuerbestattung die kirchliche Feier vor der Einäscherung stattfindet.
Im Klartext: Requiem mit anschließender Urnenbestattung ist keine von uns gewünschte Form.
3. Ein eigenes Requiem?
Bisher war es in den Kirchengemeinden so: Requiem (Sterbemesse) mit anschließender Beerdigung bzw. - bei einer Feuerbestattung - mit anschließender Trauerfeier. Das wird auch in vielen Fällen weiterhin so bleiben.
Wenn allerdings abzusehen ist, dass keine eucharistiefähige Gemeinde für eine eigene Sterbemesse zusammenkommt (etwa weil kaum jemand von den Angehörigen katholisch ist), dann schlagen wir vor, den Sterbegottesdienst dann zu feiern, wenn eine eucharistiefähige Gemeinde vorhanden ist: also im Rahmen einer "normalen" Werktagsmesse oder am darauf folgenden Wochenende im Rahmen eines der Gemeindegottesdienste.
Mit den Bestattern wird vereinbart, dass die Gottesdienstform (Requiem, Wortgottesdienst) am besten erst nach dem Gespräch mit den Angehörigen festgelegt wird.
4. Urnenbestattung
Fanden ein Requiem und/oder eine Trauerfeier vor der (Feuer)Bestattung statt, dann gibt es bei der nachfolgenden Urnenbestattung zurzeit unterschiedliche Praktiken, was die Teilnahme eines Priesters anbelangt.
Konsens besteht darin, dass ein Vertreter der Gemeinde an einer Urnenbestattung teilnehmen soll (Diakon, angehender Diakon, Gemeindereferent/in, Lektor/in, Kommunionhelfer/in…).

 

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